Gesetzliche Witwenrente ... wie hoch ist der Versorgungsanspruch?


Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der andere einen Anspruch auf Witwer- oder Witwenrente. Im nachfolgenden Text wird terminologisch nur der Begriff Witwenrente genannt. Bei der Höhe der Leistungen wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden. Die Rahmenbedingungen werden im letzten Abschnitt erklärt.
Setzen Sie einen Haken bei den Vorgaben und tragen Sie die Rente (Rentenerwartung) und ein eventuelles Einkommen ein. Mit den beiden Tasten errechnen Sie die Witwenrente für die neuen oder alten Bundesländer.

Witwenrente 2011 - Hinterbliebenenrente

Verstorbener war Rentner  Grosse Witwenrente 
    Hinterbliebener ist Rentner      Eheschließung nach 2001 
 Leistungsbeginn vor 2011 
 
   Euro   
   Euro   
 Waisenberechtigte Kinder 

       
 
   Euro   
 Summe aller Freibeträge  Euro   
   Euro   
 
 Anrechnungsbetrag auf Witwenrente  Euro   
 Witwenrente vor der Anrechnung  Euro   
 Witwenrente  Euro   


Die Wartezeit für Renten wegen Todes beträgt 5 Jahre mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten. Witwenrente erhält der Partner nur, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden hat.

Rentenauskunft, Deutsche Rentenversicherung, Zitatanfang:
Die Witwenrente kann als große oder kleine Hinterbliebenenrente gezahlt werden. Ein Anspruch auf die große Witwenrente besteht, wenn die Witwe das 45. Lebensjahr vollendet hat oder ein minderjähriges Kind erzieht oder für ein behindertes Kind sorgt oder vermindert erwerbstätig ist. Für Todesfälle nach 31.12.2011 wird die Altersgrenze schrittweise auf 47 Jahre angehoben.
Die Anspruchsvoraussetzungen für Witwenrenten sind von Stichtagen abhängig.

Eheschließung vor dem 01.01.2002

Liegen die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht vor, kann nur eine kleine Witwenrente gezahlt werden.
Ohne die Berücksichtigung anzurechnender Einkommen würde die kleine Witwenrente 25% und die große Witwenrente 60% von der Rentenerwartung betragen.

Eheschließung nach dem 31.12.2001

Grundvoraussetzung für eine Witwenrente ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Hat die Ehe weniger als ein Jahr gedauert, ist ein Witwenrentenanspruch nur möglich, wenn die Ehe nicht allein oder überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde oder der Tod aufgrund eines Unfalls eingetreten ist.
Liegen die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht vor, kann längstens für die ersten 24 Kalendermonate nach dem Tod eine kleine Witwenrente gezahlt werden.
Ohne die Berücksichtigung anzurechnender Einkommen würde die kleine Witwenrente 25% und die große Witwenrente 55% von der Rentenerwartung betragen. Die Beiträge können sich jeweils um Zuschläge für Kinder erhöhen.
Rentenauskunft, Deutsche Rentenversicherung, Zitatende

Anzurechnendes Einkommen

Auf eine Witwenrente wird eigenes Einkommen der Witwe unter Berücksichtigung eines sich jährlich erhöhenden Freibetrages angerechnet. Dies gilt nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten.
Nach §18b SBG4 wird das zu berücksichtigende Einkommen beim Arbeitsentgelt um 40% und bei einer Rente abhängig vom Leistungsbeginn um 13% (vor 2011) oder 14% (ab 2011) gekürzt.

Der aktuelle Freibetrag ist 725,21 Euro (643,37 Euro). Dieser Betrag errechnet sich aus dem 26,4-fachen des Rentenwerts, der jeweils am 1.Juli des Jahres durch den Gesetzgeber neu festgelegt wird! Der Freibetrag für jedes waisenberechtigte Kind errechnet sich aus dem 5,6- fachen des Rentenwerts, also aktuell 153,83 Euro (136,47 Euro). Werte in Klammern gelten für die neuen Bundesländer.


Bei Beamten ist die Witwenrentenberechnung ähnlich der Berechnung der gesetzlichen Witwenrente. Die Witwenrente beträgt 60% (55% bei Eheschließung nach dem 31.12.2001) vom Ruhegehalt (Pension) des Verstorbenen. Siehe §20 BeamtVG. Kinder des Verstorbenen erhalten 12% und Vollwaisen 20% des Ruhegehalts. Siehe §24 BeamtVG. Das Einkommen der Hinterbliebenen wird anteilig gegengerechnet. Das Witwengeld (Witwenrente) beträgt aber nach §53 BeamtVG mindesten 20% vom Versorgungsbezug.

Rentensplitting

Mit einem Rentensplitting können Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften ihre Ansprüche auf die Rente teilen. Wenn sich Paare entsprechend entschieden haben, werden die Rentenanwartschaften aus der Ehe zu gleichen Teilen auf die Ehepartner aufgeteilt. Ein Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente ist dann ausgeschlossen. Beim Tod eines Partners bleibt der Rentenanspruch des Einzelnen bestehen. Dieses kann ein Vorteil oder auch ein Nachteil zur Witwenrente sein! Rechnen Sie mit Ihren Zahlen selber nach.


Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 18.11.2011)   Datenschutzhinweis



Beliebte Rechner: Abgeltungssteuer, Alg 2 / Hartz IV, Autofinanzierung, Einkommensteuer, Elterngeldrechner, Entnahmeplan, Erbschaftssteuer, Firmenwagenrechner, Gehaltsrechner, Gewerbesteuer, Hypothekenrechner, Hypothekenvergleich, Immobilienrechner, Krankenversicherung, Kreditrechner, Leasingrechner, Mietrechner, Pensionsrechner, Rentenbesteuerung, Rentenlücke, Rentenrechner, Rentenschätzer, Riesterrechner, Tagesgeldrechner, Witwenrente, Zinsrechner