weitere Rechner
|
Gesetzliche Witwenrente ... wie hoch ist der Versorgungsanspruch?
Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der andere einen Anspruch auf Witwer- oder Witwenrente. Im nachfolgenden Text wird terminologisch nur der Begriff Witwenrente genannt. Bei der Höhe der Leistungen wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden. Die Rahmenbedingungen werden im letzten Abschnitt erklärt.
Die Wartezeit für Renten wegen Todes beträgt 5 Jahre mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten. Witwenrente erhält der Partner nur, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden hat.
Rentenauskunft, Deutsche Rentenversicherung, Zitatanfang:
Eheschließung vor dem 01.01.2002
Liegen die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht vor, kann nur eine kleine Witwenrente gezahlt werden.
Eheschließung nach dem 31.12.2001
Grundvoraussetzung für eine Witwenrente ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Hat die Ehe weniger als ein Jahr gedauert, ist ein Witwenrentenanspruch nur möglich, wenn die Ehe nicht allein oder überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde oder der Tod aufgrund eines Unfalls eingetreten ist.
Anzurechnendes Einkommen
Auf eine Witwenrente wird eigenes Einkommen der Witwe unter Berücksichtigung eines sich jährlich erhöhenden Freibetrages angerechnet. Dies gilt nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten.
RentensplittingMit einem Rentensplitting können Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften ihre Ansprüche auf die Rente teilen. Wenn sich Paare entsprechend entschieden haben, werden die Rentenanwartschaften aus der Ehe zu gleichen Teilen auf die Ehepartner aufgeteilt. Ein Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente ist dann ausgeschlossen. Beim Tod eines Partners bleibt der Rentenanspruch des Einzelnen bestehen. Dieses kann ein Vorteil oder auch ein Nachteil zur Witwenrente sein! Rechnen Sie mit Ihren Zahlen selber nach.
|
Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ] Impressum (aktualisiert am 18.11.2011) Datenschutzhinweis
Beliebte Rechner: Abgeltungssteuer, Alg 2 / Hartz IV, Autofinanzierung, Einkommensteuer, Elterngeldrechner, Entnahmeplan, Erbschaftssteuer, Firmenwagenrechner, Gehaltsrechner, Gewerbesteuer, Hypothekenrechner, Hypothekenvergleich, Immobilienrechner, Krankenversicherung, Kreditrechner, Leasingrechner, Mietrechner, Pensionsrechner, Rentenbesteuerung, Rentenlücke, Rentenrechner, Rentenschätzer, Riesterrechner, Tagesgeldrechner, Witwenrente, Zinsrechner