Werbungskosten ... was kann angesetzt werden?


Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die mit einer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen Zur Vereinfachung der Steuererhebung sieht das Steuerrecht bestimmte Pauschalbeträge vor, die dann abgezogen werden, wenn keine oder nur geringe Kosten angefallen sind. Bei fehlendem Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen kommt ein Werbungskostenpauschbetrag zum Abzug. Dieser Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit seit 2011 1000 Euro pro Jahr. Bei Empfängern von Versorgungsbezügen gilt nur ein Pauschbetrag von 102 Euro.
Die tatsächlichen Werbungskosten wirken sich bei der Einkünfteermittlung nur aus, wenn der Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird.

Wählen Sie zunächst, ob Sie mit den direkten Fahrkosten oder der Entfernungspauschale rechnen wollen!

Nach jeder Eingabe wird automatisch die Summe der Werbungskosten errechnet.


Werbungskostenrechner
 
   Entfernungspauschale   km x   Tage x 0,30 Euro =  Euro   
oder Fahrkosten    Euro  
 
Kontoführung   Euro  
Arbeitsmittel   Euro  
Doppelte Haushaltsführung   Euro  
Bewerbungskosten   Euro  
Fortbildungskosten   Euro  
Beitrag zu Berufsverbänden   Euro  
Versicherungen   Euro  
weitere Kosten   Euro  
 
Summe der Werbungskosten   Euro  


  • Fahrkosten (Pauschale)
    Bei der Berechnung der Entfernungspauschale zählt nur der einfache Weg zur Arbeitsstätte. Es ist es unwichtig, ob Sie ein Fahrzeug nutzen oder zu Fuß gehen... jeder Kilometer wird mit 0,30 Euro berechnet. Denken Sie daran, bei der Eingabe der Arbeitstage Urlaub, Krankheit und Sonn- und Feiertage zu berücksichtigen!
    Sie können auch die direkten Kosten einer Fahrkarte eingeben, wenn dieser Betrag höher ist als der berechnete Pauschalbetrag.

  • Kontoführung
    Da Ihr Gehalt vom Arbeitgeber überwiesen wird sind auch Kontoführungsgebühren als Werbungskosten ansetzbar. Das Finanzamt erkennt in der Regel einen Betrag von 16 Euro jährlich ohne Nachweis an.

  • Arbeitsmittel
    Fachliteratur, Werkzeuge und Bürobedarf sind Arbeitsmittel. Wenn die Anschaffungskosten den Betrag von 410 Euro netto übersteigen, muss dieser Betrag auf die Nutzungdauer verteilt werden. Bei einem Computer ist die Nutzungsdauer 3 Jahre und bei einem Schreibtisch 10 Jahre.

  • Doppelte Haushaltsführung
    Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung unterhält, kann die Kosten absetzen. Es sind die Aufwendungen für die Zweitwohnung, die Umzugskosten, der Verpflegungsmehraufwand für drei Monate und eine wöchentliche Heimfahrt.

  • Bewerbungskosten
    Als Bewerbungskosten können alle Aufwendungen für eine Bewerbung geltend gemacht werden. Dieses sind Ausgaben für Stellenanzeigen, Bewerbungsfotos, Beglaubigungen, Fahrtkosten, Fotokopien, Porto, Faxkosten, Telefonkosten (Einzelnachweis).

  • Fortbildungskosten
    Fortbildungskosten sind z.B. weiterbildende Ergänzungsstudiengänge, Besuch einer Fachtagung, Eintrittsgelder, bei Dienstreisen die Fahrtkosten, Bewirtungskosten, Parkgebühren und Trinkgelder.

  • Beitrag zu Berufsverbänden
    Bis zu 100 Euro werden in der Regel von den Finanzämtern ohne Nachweis akzeptiert. Wenn Sie aktiver Gewerkschaftler sind, wird auch der Aufwand für die Durchführung dieser Tätigkeit anerkannt.

  • Versicherungen
    Bei Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen kann ein Anteil der Kosten (50% akzeptieren einige Finanzämter) als Werbungskostenabzug geltend gemacht werden.

  • weitere Kosten
    Wenn Sie als Pendler auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall oder einen Reifenschaden haben, können Sie die Reparaturkosten ansetzen. Auch die Aufwendungen für den Abschleppwagen und die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung ist absetzbar.


Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 16.10.2011)   Datenschutzhinweis



Beliebte Rechner: Abgeltungssteuer, Alg 2 / Hartz IV, Autofinanzierung, Einkommensteuer, Elterngeldrechner, Entnahmeplan, Erbschaftssteuer, Firmenwagenrechner, Gehaltsrechner, Gewerbesteuer, Hypothekenrechner, Hypothekenvergleich, Immobilienrechner, Krankenversicherung, Kreditrechner, Leasingrechner, Mietrechner, Pensionsrechner, Rentenbesteuerung, Rentenlücke, Rentenrechner, Rentenschätzer, Riesterrechner, Tagesgeldrechner, Witwenrente, Zinsrechner