Vorschusszinsen sind Gebühren, die der Kunde dem kontoführendem Kreditinstitut zu entrichten hat, wenn er über mehr Geld von seiner Spareinlage verfügen will, als ihm nach seinem Vertrag frei zur Verfügung steht. Der Zinssatz (Vorschusszinsen) ist ein definierter Bruchteil des normalen Anlagezinssatzes (Guthabenzinssatz) und wird für den Zeitraum bis zur Kündigungsfrist berechnet.
Es gibt keine gesetzliche Rechenformel für die Ermittlung der Vorschusszinsen. In der Regel wird ein Viertel des Anlagezinssatzes über einen Zeitraum von 3 Monaten für die Berechnung der Vorschusszinsen genommen. Abweichend davon nehmen auch einige Geldinstitute nicht die vollen 3 Monate sondern die verbleibenden Tage bis zur Kündigungsfrist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Geldinstitut!
Bei Sparkonten mit gesetzlicher Kündigungsfrist kann man jeden Monat über 2000 Euro frei verfügen. Werden z.B. 5000 Euro abgehoben, so müssen für 3000 Euro Vorschusszinsen entrichtet werden.
Geben Sie Ihren Entnahmebetrag ein und betätigen Sie die Berechnungstaste!
Bei dem Beispiel mit 3000 Euro und z.B. 2% Anlagezinssatz ergeben sich 0,5% (1/4 von 2%), also 15 Euro jährlich. Die Berechnung erfolgt aber nur über 90 Tage und deshalb werden 15 Euro x 90/360 = 3,75 Euro als Vorschusszinsen angerechnet. Die Vorschusszinsen sind also sehr moderat und nicht so hoch wie manche Verbraucher glauben.
Die Postbank hat allerdings abweichende Rahmenbedingungen bei der Berechnung der Vorschusszinsen. Die Zinsen betragen die Hälfte des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes. Dafür ist allerdings der Guthabenzins höher als bei vergleichbaren Sparbüchern!
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