VBL ... Infos zur Zusatzversorgungskasse


Der Gehaltsrechner sieht eine automatische Berechnung des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung von Zahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder nicht vor. Mit zwei Schritten kommen Sie aber auch ans Ziel.

Ermitteln Sie mit diesem Hilfsmittel das vom Bruttoverdienst durch die VBL-Beiträge abweichende Steuerbrutto und das Sozialversicherungsbrutto. Mit diesen Werten kann der Gehaltsrechner jeweils die Steuerlast und die Sozialabgaben ermitteln. Das Nettogehalt ist dann allerdings "zu Fuß" zu errechnen. Vergessen Sie nicht den Eigenbeitrag an die VBL von Ihrem Nettoeinkommen abzuziehen.

Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein und betätigen Sie die Taste für die Berechnung. Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!

VBL-Beitrag kalkulieren

 Bruttogehalt:  Euro 
 
 
 
Steuerbrutto:  Euro 
Hinzurechnungsbetrag I:  Euro 
Hinzurechnungsbetrag II:  Euro 
  Sozialversicherungsbrutto:  Euro 
 
Einzahlung VBL:  Euro 
davon Eigenanteil:  Euro 


Der Umlagesatz der Versorgungsanstalt des Bundes im Tarifgebiet West beträgt 7,86%. Davon trägt der Arbeitnehmer 1,41% und der Arbeitgeber 6,45%. Von der Umlage des Arbeitgebers werden 1% der BBG West der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei gestellt. Das sind 55 Euro monatlich im Jahr 2011. Weitere 92,03 Euro werden vom Arbeitgeber pauschal mit 20% versteuert. Der Differenzbetrag zur Arbeitgeberumlage (6,45%) ist vom Arbeitnehmer zu versteuern.

Beispiel: Der Arbeitnehmer hat ein Bruttoeinkommen von 2500 Euro. Der AG zahlt einen anteiligen Betrag von 161,25 Euro (entspricht 6,45%) für Sie in die Versorgungskasse. Der Differenzbetrag zu 147,03 Euro (also 14,22 Euro) muß individuell versteuert werden und erhöht deshalb Ihr Steuerbrutto. Aus 2500 Euro werden dann 2514,22 Euro!

Das Sozialversicherungsbrutto ist das um die Hinzurechnungsbeträge I und II erhöhte Steuerbrutto! Der Hinzurechnungsbetrag I ist die Summe der steuerfreien Umlage und der Pauschale minus 100 Euro Grenzbetrag. Hier: 47,03 Euro. Für den Hinzurechnungsbetrag II wird der Pauschalanteil des Arbeitgebers (Grenzwert 100 Euro) mit 6,45% auf ein fiktives Einkommen hochgerechnet. Von diesem Wert wird ein Betrag von 2,5% ermittelt (§ 2 Abs.1 Satz 2 ArEV), der um 13,30 Euro gekürzt wird. Hier: 25,46 Euro.

Das Nettoeinkommen verringert sich auch noch um den Eigenbeitrag von 1,41% des Normalbruttos, also in diesem Beispiel um 35,25 Euro.

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte am 11.01.2007 unter dem Az.: 11 K 307/06 ein Urteil gegen die Versteuerung der Umlagepauschale gefällt. Diese Entscheidung hatte Auswirkungen für die Beschäftigten, da sie auf die Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL, soweit sie den Betrag von 92,03 Euro monatlich übersteigen, Lohnsteuer und auch Sozialversicherungsabgaben zahlen. Nach der Entscheidung des FG Niedersachsen bestand für beide Zahlungen kein Rechtsgrund!
Im Mai 2009 hat der Bundesfinanzhof dieses Urteil aufgehoben (BFH VI-R-8/07).


Welche Zusatzrente können Sie erwarten?

Das Versorgungssystem für den öffentlichen Dienst (Angestellte und Arbeiter) wurde ab 2002 auf ein Punktesystem umgestellt. Die bis dahin erworbenen Anwartschaften bleiben erhalten.
Die Rente ermittelt sich jetzt aus angesammelten Versorgungspunkten. Die Anzahl der Versorgungspunkte für das Kalenderjahr basiert auf dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt und dem Altersfaktor AF. Die Basis ist 1/12 des steuerpflichtigen Jahresbrutto. Weiterhin werden noch Bonuspunkte des laufenden Geschäftsjahres aus Überschüssen hinzugezählt. Für eine überschlägige Betrachtung lasse ich diese Boni außer acht!

Summe der Versorgungspunkte VP(t) = monatliches zusatzversorgungspflichtiges Entgelt / 1000 x AF

Der Altersfaktor variiert zwischen 3,1 mit 17 Jahren und 0,8 mit 67 Jahren. Bei Eintritt des Versicherungsfalles ergibt sich die Betriebsrente der VBL als Summe der Versorgungspunkte für alle Arbeitsjahre multipliziert mit 4 Euro.

Zusatzrentenerwartung

 Geburtsjahr 
Eintritt in den öffentlichen Dienst mit VBL 
Aktuelles Monatsgehalt   Euro
Durchschnittliche jährliche Gehaltssteigerung 
 

 
Anfangsgehalt  Euro
Endgehalt mit 67 Jahren  Euro
Versorgungspunkte 
Zusatzrente  Euro


Für eine beispielhafte Rechnung geben Sie das Geburtsjahr und den Eintritt in die VBL an. Das Monatsgehalt wird aus dem o.a. Rechner übernommen und kann aber überschrieben werden. Mit der durchschnittlichen Steigerung geben Sie die Gehaltsentwicklung an. Bei Eingabe des aktuellen Gehalts wird mit diesem Wert das Anfangsgehalt und das angenommene Endgehalt mit 67 Jahren ermittelt.


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