weitere Rechner |
Familienunterhalt 2011 (2012) ... Trennung kann teuer werden!Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sind 2010 automatisch auch die Unterhaltsätze für Kinder gestiegen, weil der Kinderfreibetrag erhöht wurde. Ab 2011 wurde der notwendige Eigenbedarf für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 900 Euro auf 950 Euro angehoben! Bei nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten bleibt der Eigenbedarf bei 770 Euro. Auszug Düsseldorfer Tabelle, Vergleich 2011 (2012) - 2010 - 2009, Kindergeld bereits angerechnet.
Ehegattenunterhalt kann grundsätzlich durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden. Auch wenn ein Anspruch besteht, muß dieser Anspruch nicht unbedingt erfüllt werden. Wenn der Unterhaltsverpflichtete ein zu geringes Einkommen hat oder wenn nach Erfüllung der Unterhaltsansprüche der Kinder das Resteinkommen im Bereich des Existenzminimums liegt. Auch wenn die Ehegatten ein etwa gleich hohes Einkommen haben besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Tragen Sie Ihre Daten (nur ganze Zahlen) in die entsprechenden Felder ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht! Die Ergebnisse sind kaufmännisch gerundet!
Vom Nettoeinkommen des Vaters und der getrennt lebenden Mutter werden für das anrechenbare Nettoeinkommen 5% berufsbedingte Kosten (min. 50 Euro, max. 150 Euro) abgezogen . Wer mehr als diese Pauschbeträge angerechnet haben will, muss die höheren Aufwendungen nachweisen! Dieses bereinigte Einkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2011/2012 einer Einkommensstufe zugeordnet. Nach dieser Tabelle werden auch die Unterhaltsbeträge der Kinder klassifiziert. Von dem ermittelten Unterhalt wird bei nicht volljährigen Kindern immer das halbe Kindergeld und bei Volljährigen das ganze Kindergeld abgezogen. Der Kindergeldabzug wird im Rechner automatisch berücksichtigt!
Der monatliche Eigenbedarf (Selbstbehalt) liegt bei 950 Euro (Existenzminimum). Wenn die Unterhaltsleistungen höher sind als die Differenz aus dem anrechenbaren Nettoeinkommen und diesem Selbstbehalt werden die Unterhaltssätze der Kinder durch einen Faktor reduziert. Beispiel: Nettoeinkommen 1350 Euro, 1.Kind 10 Jahre und 2.Kind 14 Jahre.
Der Ehegattenunterhalt beträgt 3/7 von der Differenz aus Resteinkommen des Ehemannes und dem anrechnenbaren Nettoeinkommen der getrennt lebenden Frau. Die Unterhaltsleistungen für Kinder haben allerdings Vorrang und das Existenzminimum muss gesichert sein!
|
Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing Norbert Heydorn [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ] Impressum (aktualisiert am 07.11.2011) Datenschutzhinweis
Beliebte Rechner: Abgeltungssteuer, Alg 2 / Hartz IV, Autofinanzierung, Einkommensteuer, Elterngeldrechner, Entnahmeplan, Erbschaftssteuer, Firmenwagenrechner, Gehaltsrechner, Gewerbesteuer, Hypothekenrechner, Hypothekenvergleich, Immobilienrechner, Krankenversicherung, Kreditrechner, Leasingrechner, Mietrechner, Pensionsrechner, Rentenbesteuerung, Rentenlücke, Rentenrechner, Rentenschätzer, Riesterrechner, Tagesgeldrechner, Witwenrente, Zinsrechner