Wenn Sie den Bau eines Hauses planen oder bereits ein eigenes Haus mit geeigneter Dachfläche haben, sollten Sie überlegen, ob nicht der Einbau einer Solaranlage (Photovoltaikanlage) sinnvoll ist. Für die Anschaffung gibt es auch günstige Darlehen der KfW. Sie können den erzeugten Strom selbst nutzen und damit Ihre Energiekosten senken oder den Strom ganz oder teilweise in das Netz einspeisen. Der Energiekonzern ist zur Annahme verpflichtet und zahlt dafür eine Vergütung.
Die Einspeisevergütungen sind im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt und bleiben 20 Jahre konstant. Bei einer Anlage bis 30kW, die im Jahr 2012 in Betrieb genommen wurde, muß der Netzbetreiber 24,43 Cent pro kWh zahlen! Bei Leistungen von 30 bis 100kWh werden 23,26 Cent bezahlt.
Mit dem folgenden Rechner kann der Ertrag der geplanten Anlage grob ermittelt werden. Geben Sie die Dachneigung, die Fläche und die Ausrichtung ein und betätigen Sie die Taste "berechnen". Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe gelöscht!
Wenn der Wirkungsgrad nicht bekannt ist, sollten Sie mit einem Wert von 12% rechnen. Der Anbieter der Solaranlagen kann Ihnen auf Anfrage den genauen Wert mitteilen.
Mein Tip: Wählen Sie "Angebot einholen" und tragen Sie Ihre Daten in das Formular ein. Mein Kooperationspartner Käuferportal wird Ihnen umgehend und unverbindlich drei Angebote von qualifizierten Fachhändlern aus Ihrer Region vermitteln. Sie können dann in Ruhe die Angebote vergleichen.
¹ Wirkungsgrad der verwendeten Solarzellen:
Weiterführende Informationen bekommen Sie bei den Anbietern auf dieser Seite.
Steuerliche und praktische Hinweise:
Eine autarke Versorgung eines Haushalt durch eine Photovoltaikanlage ist bei der Dimension privater Anlagen nicht möglich. Das System ist nicht in der Lage, den Spitzenstrom aufzubringen, wenn Sie z.B. eine Waschmaschine betreiben. Folglich wird der erzeugte Strom der PV-Anlage dauerhaft in das Netz eingespeist und Sie beziehen aus dem Netz die Energie, die Sie nur momentan benötigen.
Da Sie Ihrem Energieversorger Strom verkaufen sind Sie Kleinunternehmer. Als Kleinunternehmer sind Sie von der Gewerbesteuer befreit, solange Ihre Einnahmen 24500 Euro im Jahr nicht überschreiten... dies ist bei Anlagen bis 85000 kWh der Fall!
Die Einkünfte aus Gewerbe werden bei der Einkommensteuererklärung in die Anlage GSE eingetragen. Gleichzeitig brauchen Sie die Anlage EÜR für die sogenannte Überschussermittlung. Der Überschuss ist die Summe von Einnahmen und Ausgaben. Ausgaben sind die Kosten der PV-Anlage. Dieses sind die Darlehenszinsen, Betriebskosten und die Abschreibung der Anlage. Die Herstellungskosten der PV-Anlage sind über den Nutzungszeitraum von 20 Jahren abzuschreiben. Die Art der Abschreibung ist wählbar, siehe AfA-Rechner auf diesem Portal.