Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld ... wie hoch ist die Regelleistung?


Sie haben für die Berechnung die Auswahl zwischen den Leistungsarten Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld! Tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen und eventuell die Summe der Einmalzahlungen ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"!
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Rechner für Regelleistungen

Leistungsart: Krankengeld   Verletztengeld   Übergangsgeld
 
   Bruttoeinkommen  Euro   
 Nettoeinkommen  Euro   
   Beitragspflichtige Einmalzahlung  Euro   
 
Zusatzbeitrag Pflegeversicherung 
 
 
 
Täglicher Leistungsanspruch  Euro (brutto)  
Beitrag Rentenversicherung  Euro   
Beitrag Arbeitslosenversicherung  Euro   
Beitrag Pflegeversicherung  Euro   
Täglicher Auszahlungsbetrag  Euro (netto)  
Monatlicher Auszahlungsbetrag  Euro (netto)  


Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Eigenanteil des Pflegeversicherungsbeitrag erhöht sich damit von 0,975% auf 1,225%.


Hinweise zu den unterschiedlichen Leistungsarten:

Krankengeld ...ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn die Entgeltfortzahlung eingestellt wird (meistens nach 6 Wochen), bekommen Sie Krankengeld.
Die Anspruchshöhe auf Krankengeld bestimmt sich nach § 47 SGB V. Es beträgt 70% des letzten Bruttoeinkommens, aber höchstens 90% des Nettoeinkommens. Das Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit.

Verletztengeld ... bekommen Sie wenn Sie durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig geworden sind. Es ist faktisch das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften). Es errechnet sich auf die gleiche Weise wie das Krankengeld. Die Anspruchshöhe bestimmt sich aber nach § 47 SGB VII. So beträgt das Verletztengeld 80% des Regelentgelts und ist auf die Höhe des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Der Arbeitnehmeranteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletzengeld (vor Auszahlung) abgezogen! Der Bezieher von Verletztengeld muß auvh den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen.

Übergangsgeld ... ist eine Entgeltersatzleistung für behinderte Menschen, die an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen. Die Anspruchshöhe bestimmt sich nach § 46 SGB IX. Die Berechnungsgrundlage sind 80% des Regelentgelts, aber nicht mehr als das Nettoarbeitsentgelt. Wenn Sie mindestens ein Kind im Sinne des §32 des Einkommensteuergesetzes haben oder Ihr Lebenspartner keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und Sie pflegt oder selbst ein Pflegefall ist, erhalten Sie 75% von der Bemessungsgrundlage. Im anderen Fall beträgt das Übergangsgeld 68%.


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