Steuermodell Kirchhof versus Einkommensteuer 2011.


Zur Zeit wird wieder über eine Vereinfachung des Steuerrechts in Deutschland diskutiert. In den Medien findet man Grafiken, die den Steuerverlauf des Modells von Prof. Dr. Paul Kirchhof und die aktuelle Berechnung grundsätzlich darstellen. Der normale Einkommensbezieher will aber kein Lineal an Grafiken anlegen, sondern mit der Angabe seines Bruttogehalts, sein Nettogehalt im Vergleich zum bestehenden Steuermodell wissen. Eine Darstellung der Freibträge und Pauschalen abhängig vom Familienstand ist natürlich auch von Nutzen.
Mit dem folgenden Rechner mache ich den Versuch, diese Parameter vergleichbar darzustellen. Im aktuellen Steuersystem wird das Kindergeld mit der Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag verrechnet. Für eine bessere Vergleichsmöglichkeit rechnen beide Darstellungen nur mit den jeweiligen Kinderfreibeträgen. Der Splittingvorteil wird im aktuellen Steuermodell auch als doppelter Freibetrag dargestellt!
In der Modellrechnung wird von einem Einkommensbezieher ausgegangen.

Tragen Sie Ihre Daten (Bruttoeinkommen, Familienstand) in die entsprechenden Felder ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!


Vergleichsrechner

  Jahresbruttoeinkommen   Euro      Kinder     Ledig     


 
 
Kirchhof-ModellAktuelle Besteuerung
 
Grundfreibeträge  Euro  Grundfreibeträge  Euro 
Pauschalabzug  Euro  Pauschalabzug  Euro 
Alterssicherung (RV)  Euro  Vorsorge (KV, RV)  Euro 
    Steuerpflichtiger Einkommensanteil  Euro      Steuerpflichtiger Einkommensanteil  Euro 
 
Einkommensteuer  Euro  Einkommensteuer  Euro 
 
 


Steuermodell von Prof. Dr. Paul Kirchhof, verkürzte Darstellung:

Natürliche Personen können von ihren Erwerbserlösen bis zu 2.000 Euro abziehen (Vereinfachungspauschale), wenn sie nicht höhere Erwerbskosten nachweisen. Von den Einkünften natürlicher Personen werden 8.000 Euro für gegenwärtige existenzsichernde Aufwendungen abgezogen (Grundfreibetrag). Steuerpflichtige, die Sozialhilfe beziehen oder für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, haben keinen Grundfreibetrag. Die Einkünfte natürlicher Personen werden nach ihrem Grundfreibetrag um einen Sozialausgleichsbetrag reduziert. D.h. von den nächsten 5.000 Euro werden nur 60 % und von weiteren 5.000 Euro nur 80 % besteuert. Ehegatten bilden eine eheliche Erwerbsgemeinschaft, wenn sie zusammenleben. Sie können untereinander Einkünfte ausgleichen, die Vereinfachungspauschale, den Grundfreibetrag und den Sozialausgleichsbetrag übertragen. Erwerbserlöse, die für Beiträge zur eigenen persönlichen Zukunftssicherung, des Partners oder der Kinder verwendet werden, sind bis zu ihrer Auszahlung steuerfrei. Arbeitslohn, Kapitaleinnahmen, Leistungen aus der persönlichen Zukunftssicherung sowie Veräußerungserlöse aus dem Verkauf börsennotierter Anteile an steuerjuristischen Personen werden an der Quelle besteuert.

Kernaussagen:

  • Einheitlicher Steuersatz von 25 % ( flat-tax ).
  • Volle Steuerpflicht erst ab einem Einkommen von über 20.000 Euro.
  • Radikaler Abbau von Subventionen.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings.
  • Grundsätzlicher Ausschluß von Steuervergünstigungen.


Mein Fazit: Die Einführung des Modells von Kirchhof (falls finanzierbar) würde ein großer Schritt zu mehr Transparenz im unübersichtlichen Steuersystem sein. Ledige Kleinverdiener haben leichte Vorteile, verheiratete Kleinverdiener ohne Kinder sind benachteiligt, Großverdiener profitieren durch die Kappung bei 25% überproportional von einem Flat-Tax-Modell. Dieser Nebeneffekt würde bei einen Umsetzung vermutlich zu einer Neiddebatte in der Republik führen.

Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 30.07.2011)   Datenschutzhinweis



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