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Steuermodell Kirchhof versus Einkommensteuer 2011.
Zur Zeit wird wieder über eine Vereinfachung des Steuerrechts in Deutschland diskutiert. In den Medien findet man Grafiken, die den Steuerverlauf des Modells von Prof. Dr. Paul Kirchhof und die aktuelle Berechnung grundsätzlich darstellen. Der normale Einkommensbezieher will aber kein Lineal an Grafiken anlegen, sondern mit der Angabe seines Bruttogehalts, sein Nettogehalt im Vergleich zum bestehenden Steuermodell wissen. Eine Darstellung der Freibträge und Pauschalen abhängig vom Familienstand ist natürlich auch von Nutzen.
Tragen Sie Ihre Daten (Bruttoeinkommen, Familienstand) in die entsprechenden Felder ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!
Natürliche Personen können von ihren Erwerbserlösen bis zu 2.000 Euro abziehen (Vereinfachungspauschale), wenn sie nicht höhere Erwerbskosten nachweisen. Von den Einkünften natürlicher Personen werden 8.000 Euro für gegenwärtige existenzsichernde Aufwendungen abgezogen (Grundfreibetrag). Steuerpflichtige, die Sozialhilfe beziehen oder für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, haben keinen Grundfreibetrag. Die Einkünfte natürlicher Personen werden nach ihrem Grundfreibetrag um einen Sozialausgleichsbetrag reduziert. D.h. von den nächsten 5.000 Euro werden nur 60 % und von weiteren 5.000 Euro nur 80 % besteuert. Ehegatten bilden eine eheliche Erwerbsgemeinschaft, wenn sie zusammenleben. Sie können untereinander Einkünfte ausgleichen, die Vereinfachungspauschale, den Grundfreibetrag und den Sozialausgleichsbetrag übertragen. Erwerbserlöse, die für Beiträge zur eigenen persönlichen Zukunftssicherung, des Partners oder der Kinder verwendet werden, sind bis zu ihrer Auszahlung steuerfrei. Arbeitslohn, Kapitaleinnahmen, Leistungen aus der persönlichen Zukunftssicherung sowie Veräußerungserlöse aus dem Verkauf börsennotierter Anteile an steuerjuristischen Personen werden an der Quelle besteuert. Kernaussagen:
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