Bausparvertrag ... Bewertungszahl, Stichtag, Zuteilung


Ein Bausparvertrag ist ein langfristiger Sparvertrag mit einer Bausparkasse. Er ist eine optimale Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.

Ein Bausparvertrag durchläuft fünf Phasen:


Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss ist bei fast jeder Bank möglich. Bausparsumme und Sparrate werden individuell festgelegt. Die Abschlussgebühr liegt bei 1%. Diese Gebühr wird mit den ersten Zahlungen auf Ihr Bausparkonto verrechnet.


Ansparphase

Das Mindestsparguthaben beträgt tarifabhängig 40% bis 50% der vereinbarten Vertragssumme. In der Regel werden feste monatliche Beträge gespart. Das Bausparguthaben resultiert aus den geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie. Durch Sonderzahlungen oder mit einer Einmalzahlung kann der vereinbarte Ansparbetrag früher erreicht werden.

Als Mindestsparzeit wird die Zeit bezeichnet, die je nach Tarif und den Bausparbedingungen, den Zeitraum zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt. Diese hängt davon ab, wann die Kriterien für die Zuteilung (so etwa das Erreichen des Anspargrades oder der Bewertungszahl) erreicht sind.


Zuteilung

Bausparkassen dürfen keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen. Die Zuteilung erfolgt nicht automatisch, wenn das erforderliche Ansparguthaben erreicht ist, sondern ist abhängig von der Bewertungszahl. Diese Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen errechnet. Da die Reihenfolge der Auszahlung durch die Höhe der Bewertungszahl geregelt ist, kann im ungünstigen Fall die Zuteilung einige Jahre dauern, obwohl das Bausparguthaben vorhanden ist. Wenn die Banken liquide sind, d.h. viele Neuverträge eingehen, erfolgt die Zuteilung früher, werden viele Verträge ausgezahlt, verzögert sich die Zuteilung.
Der Bewertungsstichtag ist ein Termin zur Neuberechnung der Bewertungszahl der Bausparverträge. Meistens nutzen die Bausparkassen die Quartalsenden als Bewertungsstichtage.


Auszahlung

Wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, erfolgt etwa vier Wochen nach dem Antrag eine Auszahlung des Sparbetrages und des Darlehens. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar ist.
Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet. Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet und wird im Grundbuch nachrangig abgesichert.
Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch Risikolebensversicherungen ab, die zu Lasten des Bausparers geht. Die Kosten dieser Versicherung sind im Effektivzins des Bauspardarlehens enthalten.


Tilgung

Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach Tarif, zwischen 2 und 9 Prozent der Bausparsumme.
Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken übliche Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.


Praktisches Zahlenbeispiel zur Orientierung

Sie haben eine Bausparvertrag über 100.000 Euro abgeschlossen. Es ist eine Ansparsumme von 40%, also 40.000 Euro vereinbart. Die Einzahlungen auf das Bausparkonto werden mit 2,5% verzinst. Wenn Sie monatlich 300 Euro sparen brauchen Sie etwa 10 Jahre bis zur Auszahlung (Annahme: Bewertungszahl ist ausreichend). Der ausgezahlte Bausparvertrag von 100.000 Euro besteht dann aus der Ansparsumme und 60.000 Euro Kredit. Der Darlehenszins liegt etwa 2% über dem Guthabenzins, also bei 4,5%. Bei einem Tilgungssatz von 5% hätten Sie einen monatlichen Aufwand von 475 Euro und das Darlehen wäre in 14 Jahren getilgt.


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