Arbeitslosengeld II ... wieviel Geld steht Ihnen zu?


Sie haben Ihren Hartz IV-Antrag mühsam ausgefüllt und eingereicht! Der Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist so abstrakt wie dieser Satz. Um Ihren Bescheid zu kontrollieren, löschen Sie die Beispieldaten und tragen Sie Ihre Daten in die linke Spalte des Rechners ein.
Die Bedarfe werden bei jedem Eintrag automatisch aktualisiert. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes betätigen Sie die Taste "berechnen".

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011, der Hartz-IV-Reform und der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für 2012 ergeben sich folgende Änderungen:

  • Die befristeten Übergangszahlungen für Leistungsbezieher von Grundsicherung, die vorher Arbeitslosengeld bezogen haben, sind ersatzlos gestrichen!
  • Es werden keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet!
  • Für Bezieher von Wohngeld entfällt die Heizkostenkomponente!
  • Der Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende steigt ab dem 1. Januar 2012 auf 374 Euro.
  • Ab dem 1. Juli 2011 wurden die Freibeträge erhöht und damit der Zuverdienst verbessert.


Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitslosengeld II

Angaben zur BedarfsgemeinschaftErmittelter Bedarf
 
     Regelleistung Antragsteller(in)   Euro   
   Mehrbedarf bei Alleinerziehenden   Euro   
Bedarfsgemeinschaft mit Partner:     Regelleistung Partner   Euro 
Schwangerschaft ab 13. Woche:     Mehrbedarf   Euro 
Besondere Ernährung (z.B. Diät):     Mehrbedarf maximal   Euro 
 
1.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
2.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
3.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
4.Kind   Jahre   Regelleistung Kind   Euro 
 
Kaltmiete inkl. Nebenkosten   Euro   
   Heizkosten incl. Warmwasser   Euro   Unterkunft   Euro 
 
Bruttoeinkommen   Euro  Grundfreibetrag  ¹   Euro 
Nettoeinkommen   Euro  Freibetrag nach §30 SGB II ²   Euro 
Kindergeld, Unterhalt   Euro      
 
 
 
 Monatlicher Bedarf   Euro
 Angerechnete Einkünfte   Euro
 Voraussichtliche monatliche Leistung   Euro


Hinzuverdienst:

¹ In der Standardkonfiguration wird automatisch mit dem Pauschbetrag von 100 Euro gerechnet. Wenn das Nettoerwerbseinkommen über 400 Euro liegt, können Sie das Häkchen am Grundfreibetrag entfernen und die tatsächlichen Aufwendungen eintragen.
Der Grundfreibetrag besteht im Wesentlichen aus der Versicherungspauschale von 30 Euro, der Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro, den Kosten für Riesterrente und KFZ-Haftpflichtversicherung sowie einer Entfernungspauschale von 0,20 Euro je Entfernungskilometer. Höhere Kosten müssen nachgewiesen werden!

² Der Freibetrag wird unter der Voraussetzung berechnet, daß nur Antragsteller(in) oder Partner(in) der Bedarfsgemeinschaft erwerbstätig ist. Bei mehreren Einkommensbeziehern kann der Freibetrag höher ausfallen. Dieser Fall ist hier nicht berücksichtigt!


Schonvermögen:

Ein Anspruch auf Hartz IV besteht nur, wenn der Anspruchsberechtigte seine Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat. Für eine private Altersvorsorge, die erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung steht, gibt es einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. Ein allgemeiner Freibetrag für Erspartes von 150 Euro pro Lebensjahr ist nach oben begrenzt, beträgt aber mindestens 3100 Euro. Für Rücklagen sind 750 Euro pro Person anzusetzen. Anrechnungsfrei ist ein Auto bis zum Zeitwert von 7500 Euro und eine selbst bewohnte Immobilie bis zu einer vorgegebenen Größe.
Zur Berechnung Ihres Schonvermögens auf der Basis der im Rechner erfaßten Daten ist noch die Alterseingabe erforderlich.


Schonvermögen

  Alter des Antragstellers:   Jahre
 

 
   Freibetrag des Antragstellers zur Altersvorsorge  Euro
Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft für Erspartes  Euro
Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft für Rücklagen  Euro


Die wichtigsten Regelungen:

Ab dem 1. Januar 2012 wird der bisherige Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende von 364 Euro auf 374 Euro erhöht! Volljährige Partner erhalten jeweils 90 Prozent des Regelsatzes, also 337 Euro.

Regelsätze für Kinder und Jugendliche nach Altersgruppen:

  • Kinder von 0 bis unter 6 Jahren erhalten 219 Euro.
  • Kinder von 6 bis unter 14 Jahren erhalten 251 Euro.
  • Jugendliche ab 14 bis unter 18 Jahren, erhalten 287 Euro.
  • Erwachsene Leistungsberechtigte, die ohne eigenen Haushalt im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 299 Euro (80% vom Regelsatz)

Alleinerziehende erhalten zusätzliche Leistungen abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder. Der Mehrbedarfszuschlag kann 12% bis 60% der Regelleistung betragen. Mit z.B. einem Kind unter 7 Jahren entsteht ein Mehrbedarf von 36% des Regelsatzes. (siehe §21 SGB II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt)

Kinder erhalten ein Schulbedarfspaket von 100 Euro jährlich und Zuschüsse (max. 2 Euro) für ein warmes Mittagessen in der Schule oder Kita. Weiterhin besteht ein Anspruch auf bis zu 30 Euro (pro Jahr) für Ausflüge. 10 Euro gibt es für die Teilnahme am Vereinsleben. Siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildungspaket und Regelsätze.

Kinder und junge Erwachsene mit eigenem Erwerbseinkommen, die ihren Bedarf (Regelsatz, Anteil Unterkunftskosten) decken können fallen aus der Bedarfgemeinschaft. Der Einkommensanteil, der über diesem Bedarf liegt, darf nicht auf die Bedarfgemeinschaft umgelegt werden! Allerdings bildet der Jugendliche mit seinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft, die Unterhaltsleistungen erwarten kann.

Angemessene Kosten für Unterkunft (KdU) Kaltmiete inkl. Nebenkosten und Heizung werden von der Kommune übernommen. Ab 2011 werden auch die Kosten für die Warmwasseraufbereitung als KdU oder als Mehrbedarf neben dem Regelsatz durch den Bund übernommen.
Für die Kostenübernahme muß der Wohnraum angemessen sein! In der Regel gelten 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person, 60 Quadratmeter bzw. zwei Zimmer für zwei Personen, 75 Quadratmeter bzw. drei Zimmer für drei Personen und 85 bis 90 Quadratmeter beziehungsweise vier Zimmer für vier Personen als angemessen. Eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus sind bis 130 Quadratmeter auf jeden Fall angemessen. Neben der Wohnfläche werden darüber hinaus das örtliche Mietniveau und die Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes berücksichtigt.


Externe Links zum Thema Arbeitslosengeld / Hartz 4:


PKV und ALG II Bezug: Wenn Sie privat krankenversichert sind und Arbeitslosengeld 2 beziehen haben Sie ein Problem. Auch wenn Sie nur den Basistarif der Versicherer (560 Euro) in Anspruch nehmen und die Prämie wegen Arbeitslosigkeit halbiert wird, bekommen Sie nur einen ARGE-Zuschuss in Höhe von ca. 130 Euro. Es bleibt also eine Lücke von 280 Euro - 130 Euro. Den Differenzbetrag von 150 Euro müssen Sie zahlen!
Riesterrente und Arbeitslosigkeit: Riesterverträge sind "Hartz-IV-sicher". Wenn Sie noch keinen Vertrag zur Altersvorsorge haben, informieren Sie sich mit dem Riesterrechner über staatlichen Zulagen. Bei Arbeitslosigkeit können Sie die Beiträge reduzieren oder Beitragsfreistellung verlangen. Erhaltene Förderleistungen gehen bei einem ruhenden Vertrag nicht verloren.


Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 29.12.2011)   Datenschutzhinweis



Beliebte Rechner: Abgeltungssteuer, Alg 2 / Hartz IV, Autofinanzierung, Einkommensteuer, Elterngeldrechner, Entnahmeplan, Erbschaftssteuer, Firmenwagenrechner, Gehaltsrechner, Gewerbesteuer, Hypothekenrechner, Hypothekenvergleich, Immobilienrechner, Krankenversicherung, Kreditrechner, Leasingrechner, Mietrechner, Pensionsrechner, Rentenbesteuerung, Rentenlücke, Rentenrechner, Rentenschätzer, Riesterrechner, Tagesgeldrechner, Witwenrente, Zinsrechner