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Abgeltungssteuer ... Steuern auf KapitalerträgeMit der Unternehmensteuerreform wurde die Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009 gesetzlich beschlossen. Sie wird auf Zinsen, Erträge aus Investmentfonds und Kapitalforderungen, Dividenden und Kursgewinnen erhoben. Der Abgeltungsteuersatz beträgt einheitlich 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28%. Diese Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, d.h. die Geldinstitute führen diese Steuer als Zinsabschlag direkt an das Finanzamt ab.
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Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ] Impressum (aktualisiert am 18.11.2009) Datenschutzhinweis
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